Sein Anfang des Jahres 2022 gilt das ElektroG3. Das neue Elektrogesetz. Auf elektronischen Geräten muss nun zum Beispiel draufstehen, ob und welche Batterien enthalten sind. Und auch bei der Rückgabe von Altgeräten und Elektroschrott gibt es wichtige Neuerungen: So ist seit Juli deren Rückgabe auch im Supermarkt möglich.
Lebensmittelhändler und Supermärkte, die regelmäßig Elektrogeräte verkaufen, müssen seit Juli 2022 nun auch Altgeräte und Elektroschrott zurücknehmen. Das Elektrogesetz 3 hatte Anfang des Jahres 2022 einige Neuerungen gebracht. So muss nun jeder Hersteller von Elektrogeräten mit Batterie oder Akku Angaben zum Typ und zum chemischen System der Batterie bzw. des Akkus beifügen. Und: Batterien müssen problemlos und vor allem zerstörungsfrei und mit handelsüblichem Werkzeug entnehmbar sein.
Millionen Altgeräte lagern in Kisten und Schubladen
Die Idee hinter dem Gesetz: Die Recycling-Quote zu erhöhen. Bei einigen Bestandteilen von Elektrogeräten, vor allem Metallen, ist die Erstgewinnung der Rohstoffe (z. B. im Bergbau) energieaufwändiger als der Aufwand, diese zu recyceln. Mit dem neuen Gesetz sollen diese wertvollen Bestandteile erneut in den Kreislauf zurückgelangen und für andere Produkte zur Verfügung stehen.
Damit das gelingt, wurden nun neue Anreize zur hürdenfreien Rückgabe geschaffen. Denn: Recycelt werden kann nur, was nicht in Kellern, Schubladen oder Kisten verstaubt.
Das versteht man unter Elektroschrott
Unter Elektroschrott versteht man weitestgehend alle (defekten) Geräte, die ihre Energie über Batterie oder ein Netzkabel beziehen. Dazu zählt die sogenannte "weiße Ware" wie Waschmaschine, Trockner und Spülmaschine und kleinere Haushaltsgeräte sowie Gartengeräte. Aber auch defekte Unterhaltungselektronik wie Stereoanlagen oder IT-Equipment wie Computer, Laptop und Ladegeräte zählen zum Elektroschrott.
Grundsätzlich gilt: Nur was sachgerecht entsorgt wird, kann auch recycelt werden. Der Hausmüll und die gelbe Tonne sind daher tabu. Bei falscher Entsorgung drohen Bußgelder.
Dieses Zeichen gibt Auskunft, ob es sich um Elektroschrott handelt
Einen Hinweis darauf, ob es sich beim einzelnen defekten Produkt um Elektroschrott handelt, gibt das "Durchgestrichene-Mülltonnen"-Zeichen auf dem Gerät. Eine Faustregel: Wird das Gerät mit Strom betrieben, handelt es sich NICHT um Hausmüll und sollte entsprechend entsorgt bzw. zu ausgewiesenen Annahmestellen gebracht werden.
Übrigens: Tinten- oder Druckerpatronen zählen ebenfalls zum Elektroschrott. Sie enthalten einen Mikrochip und müssen fachgerecht entsorgt werden.
Nicht alle medizinischen Geräte gelten als Elektroschrott
Alte und defekte medizinische Geräte gelten dann als Elektroschrott, wenn von ihnen keine Ansteckungsgefahr ausgeht und keine giftigen Materialien enthalten sind, beispielsweise Quecksilber oder radioaktives Material. Medizinische Kleingeräte für den Hausgebrauch können also abgegeben werden. Hierzu zählen Blutzuckermessgeräte, Blutdruckmessgeräte oder Inhalatoren.
Alte Glühbirnen dürfen noch im Restmüll entsorgt werden. Sie bestehen im Gegensatz zu Energiesparlampen oder Leuchtstoffröhren nur aus Glas, Blech und einem Wolfram-Draht. Energiesparlampen oder Quecksilber-Dampf-Lampen zählen zum Elektroschrott. Sie enthalten auch gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe.
So werden Batterien und Akkus entsorgt
In Drogerien, Supermärkten oder Elektronikgeschäften stehen - meist am Eingang - Sammelbehälter für Batterien oder kleinere Akkus. Diese müssen nach dem neuem Elektrogesetz 3 mit dem neuen roten Batterie-Logo gekennzeichnet sein.
Hier werden Verbraucher ihre defekten Elektrogeräte los
Wertstoffhöfe und ausgewiesene Sammelstellen galten lange als erste Anlaufstelle für Elektroschrott. Nach dem neuen Gesetz müssen nun aber auch Supermärkte, Discounter und Lebensmittelhändler, die regelmäßig Elektrogeräte verkaufen, alte Geräte zurücknehmen. Rücknahmestellen erkennt man am grünen Logo mit dem Stecker im Pfeilkreis.
So viele Geräte müssen Händler zurücknehmen
Läden ab 800 Quadratmeter Fläche sind verpflichtet, bis zu drei Kleingeräte zurückzunehmen, auch wenn sie nicht dort gekauft wurden. Kleingerät heißt: Das Produkt ist, an seinen Kanten gemessen, nicht länger als 25 Zentimeter. Sind die Geräte größer, können sie nur gegen ein neues getauscht werden. Das gilt für niedergelassene Läden ebenso wie für Online-Händler. Wer online beispielsweise eine Waschmaschine kauft, kann bei der Lieferung das alte Gerät also direkt mitgeben. Außerdem sind Online-Anbieter verpflichtet, einen möglichen Rückgabeort für Altgeräte zu nennen, der sich in angemessener Entfernung zum Kunden befindet.
Für den Online-Kunden sind diese Regelungen derzeit im Alltag noch schwer umzusetzen. Verbraucherzentralen betrachten die Entwicklung mit großem Interesse.