Hinter dem verharmlosenden Begriff "Spaziergang" verbirgt sich in vielen Orten bundesweit eine politische Veranstaltung gegen die Corona-Maßnahmen: Menschen versammeln sich, um ihre Meinung gemeinsam zu äußern. Damit handelt es sich rechtlich um eine Versammlung.
Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist in Art. 8 des Grundgesetzes verankert. Da diese Menschen ihre Meinung zudem öffentlich äußern wollen, gilt diese Versammlung als Demonstration. Und für diese gelten ganz klare Regeln, wie etwa:
- Sie muss bei den Ordnungsbehörden angemeldet werden.
- Die Anmeldung muss 48 Stunden vorher veröffentlicht sein.
- Es muss einen Versammlungsleiter geben.
- Sie muss friedfertig sein.
- Sie muss sich an Auflagen und Anweisungen vor Ort halten.
- Sie kann bei strafbaren Inhalten verboten werden.