Die meisten Menschen werden in diesem Jahr vermutlich die Briefwahl für die risikolose Stimmabgabe zur Landtags- und Bundestagswahl bevorzugen.
Es könnte 2021 die erste Landtagswahl in der Geschichte von Rheinland-Pfalz werden, bei der mehr Menschen ihre Stimme per Brief abgeben als an der Urne. Das hat sich bereits bei Landratswahlen abgezeichnet, wo bis zu 60 Prozent eine Briefwahl durchgeführt haben.
Das wird gewählt
Am 14. März 2021 wird der 18. Landtag von Rheinland-Pfalz gewählt. Der Wahlausgang entscheidet darüber, ob Malu Dreyer von der SPD weiter Ministerpräsidentin bleiben kann oder ob ihr Herausforderer von der CDU, Christian Baldauf, neuer Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz wird.
Mit der Erst-Stimme wird ein Direktmandat pro Wahlkreis bestimmt, die Zweit-Stimme geht an die Parteien, die je nach Wahlausgang proportional Sitze im Landtag in Mainz erhalten. Zwölf Parteien und eine Wählervereinigung treten landesweit an, 389 Bewerber kämpfen in 52 Wahlkreisen um ein Direktmandat.
So bekomme ich meine Wahlbenachrichtigung
42 Tage vor der Wahl wird das Wählerverzeichnis mit den Einwohnermeldeämtern abgeglichen, das war am 31. Januar der Fall. Ab dem 3. Februar 2021 werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Verschickt werden diese von den Kommunen, also von Städten, Verbandsgemeinden und Gemeinden, per Post.
Jede Wahlbenachrichtigung ist personalisiert und nummeriert. So wird sichergestellt, dass jeder wahlberechtigte Rheinland-Pfälzer nur einmal wählen kann. Mit dieser Wahlbenachrichtigung kann der oder die Wähler*in am Wahltag in ihr zuständiges Wahlbüro gehen und an der Urne persönlich in geheimer, gleicher und freier Wahl wählen oder seine Briefwahlunterlagen beantragen und dann zu Haus seine Kreuzchen verteilen.
Bis zum 21. Februar, also drei Wochen vor der Wahl, müssen die Kommunen alle Wahlbenachrichtigungen verschickt haben.
Verschiedene Wege führen zu den Briefwahlunterlagen
- Am einfachsten: die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post frankiert an das zuständige Wahlbüro schicken – die Adresse ist bereits aufgedruckt. Es geht aber auch formlos schriftlich per Fax, mail oder Brief.
- Ebenfalls einfach: Mit dem Smartphone den aufgedruckten QR-Code einscannen, dann wird man direkt auf die entsprechende Webseite weitergeleitet und kann dort ganz einfach seine Briefwahlunterlagen online bestellen
- Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Kommunen ihre Briefwahlbüros öffnen, können Wähler*innen auch dort ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und sogar direkt ihre Stimme abgeben. In den Briefwahlbüros sind Wahlkabinen vorhanden, die eine freie und geheime Wahl ermöglichen. Ebenso stehen dort bereits Wahlurnen. Jede Kommune entscheidet selbst, wann sie diese Briefwahlbüros öffnet.
Allerdings rufen viele Wahlleiter dazu auf, in diesem Pandemie-Jahr lieber von anderen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, die Briefwahl zu beantragen – schriftlich oder elektronisch. Können Wähler selbst ihre Briefwahlunterlagen nicht mehr anfordern, braucht ein Dritter eine Vollmacht, um dies für den/die Betroffene*n zu tun.
Diese Wege führen nicht zu den Briefwahlunterlagen
Per SMS oder Telefon kann die Briefwahl nicht beantragt werden!
So lange kann man eine Briefwahl noch beantragen
- Die Briefwahlunterlagen sollten Sie so früh wie möglich bestellen, denn die Kommunen werden viele zu verschicken haben.
- Wer sich sehr kurzfristig vor der Wahl für eine Briefwahl entscheidet, holt die Briefwahlunterlagen besser persönlich ab. Möglich ist dies bis Freitag, den 12. März 2021, um 18:00 Uhr.
- Wer plötzlich wegen Corona in Quarantäne muss, kann noch am Wahltag bis 15 Uhr durch einen beauftragten Dritten die Wahlunterlagen abholen lassen, zu Hause ausfüllen und wieder abgeben lassen.
Bis dahin muss die Briefwahlstimme vorliegen
Der Umschlag mit den Briefwahlunterlagen muss bis zum 14. März beim Wahlvorstand sein. Wer seine Briefwahlunterlagen – übrigens portofrei – mit der Post verschickt, sollte diesen Brief bis spätestens 10. März einwerfen. Nur Briefwahlstimmen, die bis zum Wahltag das Wahlbüro erreichen, werden auch gezählt.
Da die Kommunen in diesem Jahr vermutlich sehr viel mehr Briefwahlunterlagen als je zuvor verschicken müssen, sollte man die Briefwahl rechtzeitig beantragen. Es wurden mit 3,2 Millionen übrigens genug Briefwahlunterlagen gedruckt, dass alle 3,1 Millionen wahlberechtigten Rheinland-Pfälzer theoretisch briefwählen könnten. Vorgesehen ist eine reine Briefwahl jedoch nicht.
So werden die Briefwahlstimmen ausgezählt
Zu Hause füllen die Wähler ihren Stimmzettel ganz normal aus, ein Kreuz für die Erststimme, das Direktmandat des eigenen Wahlkreises. Und ein zweites Kreuz für die Landesliste der Parteien, die Zweitstimme. Den Stimmzettel dann falten, in den blauen Stimmzettelumschlag legen und diesen verschließen.
Auf dem Wahlschein die eidesstattliche Versicherung eigenhändig unterschreiben und beide Dokumente zusammen in den roten Wahlbrief-Umschlag stecken, der kostenfrei versendet werden kann.
Im zuständigen Wahlbüro wird der Wahlbrief-Umschlag geöffnet und im Wählerverzeichnis vermerkt, dass diese*r Wähler*in gewählt hat, der ungeöffnete rote Umschlag mit dem Wahlschein wird in eine Urne gesteckt und am Wahltag ausgezählt, genauso wie die anderen Stimmen.
In großen Kommunen gibt es sogar eigene Briefwahlbezirke und -vorstände, in kleinen Kommunen landen die Briefwahlstimmen in denselben Urnen wie die Stimmen der Menschen, die an der Urne gewählt haben. Die Briefwahl ist also genauso sicher und geheim wie die Urnenwahl.