Es ging in den letzten Monaten durch die Medien: Ein Führerschein-Neuling aus dem Saarland wurde von einem mobilen Blitzgerät als Temposünder erwischt. Er hat gegen den Bußgeldbescheid geklagt mit der Begründung, die Messgenauigkeit des Geräts sei zweifelhaft. Ein Gericht in Saarbrücken, das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) und der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz haben sich schon damit befasst.
Vorsicht Blitzer!
Seit mehr als einem Jahr ist die A61 auf Höhe Rheinböllen eine riesige Baustelle. Die 50 Jahre alte Brücke wird durch zwei neue Bauwerke ersetzt. Die Fahrbahn ist in beide Richtungen zweispurig verengt. LKW und PKW trennen oft nur wenige Zentimeter seitlich voneinander. Die Geschwindigkeit ist in diesem Bereich auf 60 km/h reduziert. Zur Kontrolle wird immer wieder über lange Zeiträume ein Geschwindigkeitsmessgerät eingesetzt, manchmal auch zwei: eines Richtung Norden, eines Richtung Süden.
Die meisten Temposünder sind bis zu 20 km/h zu schnell und bekommen ein Bußgeldbescheid über 10 bis 30 Euro. Die meisten Ertappten zahlen, aber nicht Wenige wehren sich und legen Einspruch ein. Die territoriale Zuständigkeit für den Blitzer auf der A61 liegt beim Amtsgericht Bad Kreuznach.
Einsprüche gegen Bußgeldbescheide blockieren Gerichte
Meistens sind es die Temposünder, die wesentlich zu schnell gefahren sind und mit einem hohen Bußgeld und Punkten im Verkehrszentralregister Flensburg rechnen müssen. Je nach Punktestand droht ihnen eventuell sogar der Führerscheinentzug. So wird schon im Vorfeld versucht, jedes Vergehen in Abrede zu stellen und Punkte zu vermeiden. Die Einsprüche sind in den meisten Fällen aus Kostengründen kein Risiko, denn viele der Betroffenen haben eine Rechtsschutzversicherung.
Die Gerichte müssen jeden Einspruch bearbeiten und eine Akte anlegen. Selbst wenn der Einspruch gleich wieder rückgängig gemacht wird, haben mehrere Menschen die Akte gelesen und sie bearbeitet. Das kostet viel Zeit. Für die Bearbeitung eines Einspruchs haben die Gerichte nach der Bedarfsrechnung 39 Minuten zur Verfügung, was deutlich zu wenig ist. Für das kleine Amtsgericht in Bad Kreuznach ziehen die ungefähr 700 zusätzlichen Verfahren, welche im Jahr 2019 allein für die Blitzer-Angelegenheiten auf der A61 bei Rheinböllen angefallen sind, einen Mehraufwand mit sich, der einer halben Richterstelle und einer Dreiviertelstelle für die zuarbeitenden Service-Kräfte gleichkommt.
Messgenauigkeit der Blitzer
Die Geschwindigkeitsmessgeräte sind geeicht und werden regelmäßig kontrolliert. Es gibt Vorkehrungen in den Apparaten, die den Messvorgang abbrechen, wenn die Messung falsch erfasst wird. Das Ergebnis wird annulliert. Daher gehen rheinland-pfälzische Gerichte davon aus, dass die standardisierten Messergebnisse stimmen. Ausnahmen gibt es dennoch. Wirklich sicher, dass die gemessene Geschwindigkeit dem richtigen Fahrzeug zugeordnet wurde, gibt es nur, wenn die Rohmessdaten zugänglich gemacht werden. Die Apparate arbeiten mit den unterschiedlichsten Techniken: Mit Laser, Licht, Helligkeits- und Druckmessung werden sehr viel mehr Daten ermittelt als nur die Geschwindigkeit und Fotos von Fahrer und Autonummer. Gut die Hälfte der in Rheinland-Pfalz verwendeten Geräte speichern diese Rohmessdaten nicht.
Rohmessdaten dienen als Beweismittel
Richter im Saarland und auch an anderen Gerichten lassen die Rohmessdaten als Mittel der Beweisführung zu, mit dem ein mutmaßlich zu Unrecht Beschuldigter seine Unschuld beweisen kann. In Rheinland-Pfalz liegt es zurzeit bei jedem einzelnen Richter in seiner Unabhängigkeit, ob er die Herausgabe der Rohmessdaten verlangt oder ob er darauf verzichtet und sich auf die standardisierten Messverfahren verlässt. Der Verwaltungsgerichtshof in Koblenz hat die Entscheidung zunächst an das OLG Koblenz zurückgegeben. Von dort könnte es an den Bundesgerichtshof weitergegeben werden, damit zukünftig bundeseinheitlich verfahren werden kann.