Verbraucherschützer berichten immer wieder über Ärger mit Paketdiensten. Messbare Zahlen dazu gibt es nicht, weil viele Unternehmen sich nicht in die Karten schauen lassen. Doch der Unmut über falsch abgelegte, beschädigte oder zu spät gelieferte Pakete nimmt zu, auch weil das Paketaufkommen jährlich steigt. Gerade zur Weihnachtszeit sind Paketdienstleister schwer gefordert, rechtzeitig zur Bescherung zu liefern.
Wie lange dürfen Paketlieferungen dauern?
In der Regel dauern Paketlieferungen bis zu fünf Werktage innerhalb Deutschlands. Einen Anspruch auf punktgenaue Lieferung haben Kundinnen und Kunden nicht, es sei denn, sie haben die teurere Express-Liefervariante gewählt. Ansonsten geben Online-Händler meist Regellieferzeiten an.
In der Vorweihnachtszeit können sich aber Lieferungen durchaus verzögern. Wenn der Händler keine explizite Garantie für ein bestimmtes Lieferdatum gegeben hat, muss seine Kundschaft warten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt trotzdem, den Online-Händler zu kontaktieren, wenn etwa der Verdacht besteht, dass die Ware irgendwo festhängt.
Was tun, wenn das Paket nicht ankommt?
Grundsätzlich hat jede Verbraucherin und jeder Verbraucher das Recht, einen Kaufvertrag im Online-Handel innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Wenn man aber unbedingt die Ware erhalten will, empfiehlt die Verbraucherzentrale, den Händler zu kontaktieren. Der muss dann in Erfahrung bringen, wo die Bestellung ist. Wird die Ware nicht innerhalb von 20 Tagen geliefert, gilt sie als "verloren". Der Händler muss den Betrag zurückerstatten.
Wer haftet bei beschädigter Ware?
Wenn die Ware beim Online-Händler bestellt wurde, trägt dieser auch die volle Verantwortung. Die Verbraucherzentrale rät, den Schaden zu fotografieren, zu dokumentieren. Wer bei einer Privatperson bestellt hat, muss sich im schlimmsten Fall mit dem Transportunternehmen auseinandersetzen.
Hierzu gibt es ein nützliches Tool der Verbraucherzentrale. Hier finden Betroffene auch einen Musterbrief, um sich beim Transportunternehmen zu beschweren. Diese haften allerdings nur, wenn der Schaden bei der Zustellung entstanden ist. Wenn der private Verkäufer sagt, er habe einwandfreie Ware verschickt, und das Transportunternehmen versichert, man habe die Ware so erhalten, dann hat der Kaufende das Nachsehen. Beim Kauf und Verkauf zwischen Privatpersonen besteht also immer ein Restrisiko.