Inhalt:
Darum sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wichtig
Neues Betreuungsrecht: Mehr Selbstbestimmung
Unterschied Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Broschüre des BMJ zum Betreuungsrecht
Vorsorgevollmacht: Das muss rein
Bankvollmacht erstellen?
Welche Betreuungsbehörde ist für mich zuständig?
Niemand denkt gerne darüber nach, es kann aber jeden treffen: Durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt ist man plötzlich nicht mehr in der Lage, die eigenen Angelegenheiten zu erledigen.
Um festzulegen, wer diese Angelegenheiten dann für einen übernehmen soll, ist es prinzipiell für jeden ab 18 ratsam, sich um eine Vorsorgevollmacht zu kümmern. Sollten Sie beispielsweise nach einem Unfall im Koma liegen und es gibt keine Vorsorgevollmacht, muss erst vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden – bis dahin kann niemand für Sie entscheiden. Mit einer Ausnahme: Sie sind verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Ehegattennotvertretung: Begrenztes Vertretungsrecht
Seit Januar 2023 gibt es die sogenannte Ehegattennotvertretung. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben im Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten sowie bei „kurzfristig freiheitsentziehenden Maßnahmen“ – wenn keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung anderen Inhalts vorliegt.
Mit kurzfristig freiheitsentziehenden Maßnahmen sind etwa die Fixierung des Patienten, ruhigstellende Medikamente, aber auch beispielsweise ein Bettgitter gemeint.
Die Neuerung im Betreuungsrecht erleichtert sicherlich für viele Paare zunächst einmal einiges. Dennoch haben Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung nichts an ihrer Wichtigkeit eingebüßt. Hier die Gründe:
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: nach wie vor essenziell
- Das Notvertretungsrecht läuft nach sechs Monaten aus. Bin ich dann immer noch nicht wieder geschäftsfähig, wird vom Gericht ein Betreuer bestellt.
- Das Notvertretungsrecht bezieht sich nur auf Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Andere nahe Angehörige - wie beispielsweise Eltern oder Kinder - haben in solchen Fällen nach wie vor keine Rechte.
- Das Notvertretungsrecht betrifft nur gesundheitliche Angelegenheiten. Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner ist nicht befugt, Verträge des handlungsunfähigen Partners zu kündigen, finanziellen Forderungen, zum Beispiel von Behörden, in seinem Namen nachzukommen oder seinen Besitz zu verkaufen.
Ausnahmen beim Notvertretungsrecht durch Ehegatten
Wenn das Ehepaar oder die Lebenspartner getrennt leben, greift das Notvertretungsrecht nicht. Personen, die ausschließen wollen, dass der Partner oder die Partnerin sie im Ernstfall vertritt, können dem Notvertretungsrecht widersprechen und den Widerspruch beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegen.
Wann kommt es zu einer rechtlichen Betreuung?
Wenn eine Person auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, rechtliche Angelegenheiten allein zu regeln, kommt das Betreuungsgericht ins Spiel. Das Gericht legt fest, wer die rechtliche Betreuung der betreffenden Person übernehmen wird. Es gibt die Möglichkeit eines ehrenamtlichen Betreuers aus dem eigenen Umfeld, zum Beispiel der Partner, die Kinder oder gute Freunde. Wenn sich kein ehrenamtlicher Betreuer finden lässt, kommen gesetzliche Betreuer ins Spiel.
Aufgaben der gesetzlichen Betreuung
Eine gesetzliche Betreuung kümmert sich um rechtliche Zuständigkeiten, unter anderem um die Kündigung und Organisation von Verträgen. Sie ist nicht dazu da, im Alltag zu helfen oder Aufgaben einer Pflege zu übernehmen.
Neues Betreuungsgesetz seit 2023: Mehr Selbstbestimmung
Seit Januar 2023 gibt es ein neues Betreuungsgesetz. Im Fokus steht dabei das Recht auf Selbstbestimmung, das zu betreuende Personen haben sollen. Bis auf Ausnahmefälle, in denen sich Betroffene mit ihren Wünschen massiv selbst schaden, hat die Selbstbestimmung oberste Priorität.
Die betroffene Person kann einen Betreuer vorschlagen oder ablehnen. Ist der Betreute mit dem Betreuer unzufrieden, muss auch hier seinem Wunsch nachgekommen werden – das Gericht muss einen anderen Betreuer bestimmen oder die gewünschte Bezugsperson (Verwandte, Freunde etc.) einsetzen.
Zudem sieht die neue Rechtslage vor, dass Betreuer nach den Wünschen der Betroffenen handeln, auch wenn andere Maßnahmen aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoller wären. Zum Beispiel kann ein Betreuer die Wohnung eines betreuten Menschen nur aufgeben, wenn die betroffene Person zustimmt. Damit sollen Missbrauchsfälle durch Betreuer künftig verhindert werden.
Abschotten und isolieren nicht mehr so einfach möglich
Seit 2023 ist es nicht mehr so einfach möglich, eine Person zu isolieren und beispielsweise von Freunden und Familie abzuschotten. Besuchsverbote sind nach der neuen Gesetzgebung nur noch möglich, wenn der Betreute explizit sagt: Ich will meinen Sohn, meine Tochter oder Person XY nicht mehr sehen.
Die Familie des Betreuten hat ab sofort auch einen Anspruch auf Auskünfte, beispielsweise was Diagnosen der Ärzte anbelangt.
Unterschied Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie dafür, dass eine von Ihnen bestimmte Person Ihre Angelegenheiten regeln kann, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Als Bevollmächtigte sollte nur eine Person ausgewählt werden, der Sie zu 100 Prozent vertrauen. Es ist außerdem sinnvoll, die Vollmacht mit der oder dem Bevollmächtigten zu besprechen und sie oder ihn das Dokument ebenfalls unterzeichnen zu lassen.
Die Vollmacht kann auch auf mehrere Personen verteilt werden, ebenso können einzelnen Personen bestimmte Befugnisse zugeordnet werden. Wenn mehrere Personen eine Aufgabe wahrnehmen können, sollten Sie jedoch darauf achten, dass jede Person auch alleine entscheidungsbefugt ist – ansonsten müssen immer alle Bevollmächtigten einig sein und entscheiden. Sind sie uneins oder ist jemand nicht erreichbar, kann nicht gehandelt werden.
Mit einer Betreuungsverfügung kann man dem Betreuungsgericht bestimmte Personen als Betreuer vorschlagen. Im Grunde ist eine Betreuungsverfügung nicht unbedingt notwendig, wenn eine Vorsorgevollmacht existiert, schreibt die Verbraucherzentrale. Enthält sie jedoch Regelungslücken – beispielsweise, weil es Änderungen im Recht gab – muss für einzelne Entscheidungen möglicherweise doch ein Betreuer bestellt werden. Um diesen Fall sicher auszuschließen, sollte man trotzdem ergänzend eine Betreuungsverfügung verfassen.
In einer Patientenverfügung legt man fest, wie man in medizinischer Hinsicht behandelt werden möchte und welche Maßnahmen – vor allem am Lebensende – auf keinen Fall oder auf jeden Fall getroffen werden sollen.
Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen oder ändern wollen, sollten Sie sich im besten Fall mit ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin besprechen – er oder sie sollte Ihren Gesundheitszustand am besten kennen. Ärzte können auch darüber aufklären, was einzelne Regelungen in der Realität tatsächlich bedeuten können. Leider übernehmen die Krankenkassen die Kosten solcher Beratungsgespräche nicht.
Wie sollte eine Vorsorgevollmacht aussehen?
Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift des Vollmachtgebers abgefasst werden. Dieser unterschreibt sie mit Angabe von Ort und Datum.
Die Verbraucherzentrale bietet hier die Möglichkeit, kostenlos online eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Hier kann man sich auch beraten lassen.
Vorsorgevollmacht: beglaubigen lassen?
Die Vollmacht muss nicht zwingend beglaubigt werden. Sie erhält damit aber unter Umständen eine höhere Akzeptanz im Rechtsverkehr. Wenn allerdings auch Grundstücksgeschäfte mit der Vollmacht abgedeckt werden sollen, ist eine Beglaubigung notwendig.
Die örtlichen Betreuungsbehörden beglaubigen für 10 Euro Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Allerdings erlischt diese Beglaubigung mit dem Tod des Vollmachtgebers – auch das ist eine Neuerung seit 2023.
Unter Umständen – wenn zum Beispiel großes Vermögen vorhanden ist – ist eine notarielle Beglaubigung sinnvoll.
Bankvollmacht trotzt Vorsorgevollmacht?
Eigentlich deckt die Vorsorgevollmacht Bankgeschäfte mit ab. Dennoch kommt es hier immer wieder zu Problemen. Um dem vorzubeugen, sollte man überlegen, zusätzlich zur Betreuungsvollmacht bei der jeweiligen Bank eine Bankvollmacht ausstellen zu lassen.
Nachlass regeln Testament, Erbschein, Vollmacht: Dokumente rund ums Erben und Vererben
Wer erbt, hat teils einen hohen bürokratischen Aufwand. Welche Dokumente braucht man? Und wie kann man vorsorgen?
Welche Betreuungsbehörde ist für mich zuständig?
Wer rund um das Thema Betreuung Unterstützung benötigt, sollte sich am besten an eine örtliche Betreuungsbehörde in der Nähe wenden. Betreuungsbehörden unterstützen die Vormundschaftsgerichte und helfen bei der Suche eines geeigneten ehrenamtlichen oder beruflichen Betreuers. Sie beraten außerdem Betreuer und Bevollmächtigte und helfen bei Fragen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Außerdem gilt: Ehrenamtliche Betreuer, die der oder die Betreute nicht persönlich kennt, müssen an einen anerkannten Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde angebunden werden. So soll die Qualität der ehrenamtlichen Betreuung gesichert werden.
Die örtlichen Betreuungsbehörden sind bei den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise und bei den Landratsämtern angesiedelt. Am einfachsten findet man die zuständige Behörde, wenn man den entsprechenden Landkreis plus „Betreuungsbehörde“ in eine Suchmaschine eingibt.