- Verspätung beim Fernreisebus: Ticket erstatten
- Fernbusreisen: Gepäck geht verloren oder wird beschädigt
- Pauschalreise mit dem Bus - diese Rechte gelten
- Schäden am Reisebus: So sollten Sie reagieren
- Anspruch auf Schadensersatz bei Busreisen
Einsteigen, zurücklehnen und die Fahrt genießen - doch was, wenn bei der Busreise unvorhergesehene Probleme auftreten? Oder die Leistungen nicht den Gebuchten entsprechen?
Die Rechte von Passagieren bei Fernbusreisen werden durch die EU-Verordnung 181/2011 geregelt. Sie gelten für Fahrten innerhalb der EU mit einer Strecke von mindestens 250 Kilometern.
Fernreisebus verspätet: Ansprüche und Ticketerstattung
Im Falle von Busverspätungen ist die Abfahrtszeit und nicht die Ankunftszeit am Zielort maßgeblich. Wenn der Bus also pünktlich abfährt, aber verspätet am Zielort ankommt, haben Fahrgäste keinen Anspruch auf Entschädigung.
Bei einer Abfahrtsverspätung von über 90 Minuten können Sie Snacks und Getränke verlangen. Bei einer Verspätung von über 120 Minuten steht Ihnen entweder eine volle Rückerstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung zu.
Fernbusreisen: Gepäck geht verloren oder wird beschädigt
Fernbusreisenden steht bei Sachschäden oder Verlust des Gepäcks nur eine Entschädigung zu, wenn das Busunternehmen nachweislich grob fahrlässig gehandelt hat - also zum Beispiel bei einem eigenverursachten Unfall.
Im Falle einer Erstattung muss der Passagier den Wert des Gepäckstückes nachweisen können. Daher ist es sinnvoll, vor jeder Reise den Inhalt des Gepäckstückes zu dokumentieren. Die Erstattungsgrenze bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck liegt hier bei 1.200 Euro.
Pauschalreise mit dem Bus - diese Rechte gelten
Bei pauschalen Busreisen haben Fahrgäste grundsätzlich Anspruch auf alle Leistungen, die vertraglich vereinbart sind. Daher ist es wichtig, bereits vor der Buchung und dem Antritt der Reise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau unter die Lupe zu nehmen.
Schäden am Reisebus: So sollten Sie reagieren
Der Vertrag verspricht einen komfortablen und modernen Reisebus doch vor Ort entspricht der Zustand nicht den gebuchten Leistungen? Dann haben Sie auch in dem Fall nach Pauschalreiserecht einen Anspruch auf eine mängelfreie Leistung. Sollten Sie gar sicherheitstechnische Bedenken haben, ist es besser die Polizei zu informieren. Das hat den Vorteil, dass die Mängel dokumentiert sind, und Sie dadurch leichter eine Entschädigung durchsetzen können. Auch ein defekter Reisebus ist ein Reisemangel.
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Anspruch auf Schadensersatz bei Busreisen
Wenn die Reise direkt zu Beginn wieder abgesagt wird, beispielsweise aufgrund eines defekten Reisebusses, so muss der Reiseveranstalter den gesamten Preis zurückerstatten. Zusätzlich kann Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude verlangt werden. Das gilt auch bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise aufgrund von Reisemängeln. Auch hier gilt das Pauschalreiserecht.
Gehen Ihnen dadurch wertvolle Urlaubstage verloren, können Sie auch eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude verlangen. In der Regel werden 50 Prozent des jeweiligen Reisepreises als Entschädigungssumme angesetzt. Der Entschädigungsanspruch wegen vertaner Urlaubszeit kann auch bei Rentnern, Schülern oder Kleinkindern geltend gemacht werden.
Die ungefähre Summe der Entschädigungszahlung können Sie mithilfe dieser Tabellen abschätzen:
- Frankfurter Tabelle
- Kemptener Tabelle
- ADAC-Tabelle
Lesen Sie hier, welche Rechte Sie als Fluggast haben:
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