Häusliche Pflege oder Pflegeheim

Pflege - alles, was Sie wissen müssen

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Autor/in
Katharina Fortenbacher-Jahn
Katharina Fortenbacher-Jahn, SWR Aktuelle Wirtschaft

Pflege trifft so gut wie alle - einen selbst oder in der Familie. Alle nötigen Hilfen zu organisieren, ist oft kompliziert. Und es kann teuer werden. Ein Wegweiser mit Tipps.

Inhaltsverzeichnis:

Wann ist der richtige Zeitpunkt für das Thema Pflege?

Die Antwort ist eindeutig: So früh wie möglich mit dem Thema Pflege beschäftigen! Das empfiehlt zum Beispiel der Pflege-Experte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Peter Grieble genauso wie Expertinnen und Experten von Pflegestützpunkten und Pflegeberatung. Das hat mehrere Gründe:

  1. Finanzielle Gründe: Die Pflegeversicherung ist - anders als die Krankenversicherung - nur eine "Teilkasko"-Versicherung. Das bedeutet, dass sie nicht alle Kosten abdeckt. Je früher man plant, desto mehr Zeit bleibt, um selbst etwas anzusparen.
  2. Organisatorische Gründe: Es ist hilfreich, frühzeitig herauszufinden, wo ich im Fall der Fälle kurzfristig Unterstützung und Hilfe organisieren kann - sei es privat, bei ambulanten Pflegediensten oder in einem Pflegeheim.
  3. Gesundheitliche Gründe: Pflegebedürftig werden kann jede und jeder und das auch sehr plötzlich - etwa durch Unfall oder bestimmte Krankheiten - egal, wie alt man ist. Selbstverständlich steigt die Wahrscheinlichkeit mit dem Lebensalter, aber auch dann kann es überraschend kommen.

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Hilfe, ich komme nicht mehr alleine zurecht. Wo bekomme ich schnell Infos und Unterstützung?

Das wichtigste ist: Nehmen Sie Beratung an. Aus den vielen Angeboten das richtige für sich zu finden, kann kompliziert sein. Diese Beratung ist für alle Versicherten, egal ob gesetzlich oder privat, kostenlos und auf vielen Wegen möglich: zum Beispiel per Telefon (oft auch per Videoanruf) oder persönlich, und zwar auch zu Hause. Auch z.B. pflegende Angehörige haben Anspruch auf Beratung (mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person). Die Beraterinnen und Berater können für den Einzelfall einen guten Weg und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen - so dass man sich nicht in alle Details selbst einlesen muss.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Leistungen zu kombinieren oder nur stundenweise in Anspruch zu nehmen - und vieles mehr zu beachten. Deshalb ist Beratung ein wichtiger Wegweiser. Alle Versicherten, ob gesetzlich oder privat, haben Anspruch auf eine Beratung zur Pflege. In der Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege kann man Beratungsstellen bei sich in der Nähe finden. Beim Bundesgesundheitsministerium gibt es für einen Überblick zum Beispiel auch einen ausführlichen Online-Ratgeber zur Orientierung.

Wichtige Anlaufstellen sind:

  • Sozialdienst bzw. Entlassmanagement des Krankenhauses
  • Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg für gesetzlich Versicherte
  • Pflegeberatung für Privatversicherte: Compass
  • eigene Pflegeversicherung
  • Verbraucherzentralen
  • Sozial- und Wohlfahrtsverbände bzw. Vereine wie zum Beispiel der VdK oder die Deutsche Alzheimer Gesellschaft
  • Familie, Freunde und Bekannte mit eigenen Erfahrungen
  • ambulanter Pflegedienst
  • Pflegeeinrichtungen
  • Seniorenbüros oder Seniorenräte

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Gesetzlich oder privat versichert: Das sind die Unterschiede

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind identisch - egal, ob man gesetzlich oder privat versichert ist, erklärt Frank Herold, Pflegeexperte der compass Pflegeberatung der Privaten Krankenversicherung. Grundsätzlich gilt: Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Wer privat krankenversichert ist, schließt in der Regel auch eine private Pflegeversicherung, nach dem Grundsatz "Pflege- folgt Krankenversicherung", erklärt der PKV-Verband im Informationsangebot zur privaten Pflegeversicherung auf seiner Homepage. Von Fall zu Fall sind auch gemischte Modelle möglich.

Während die Leistungen für alle Versicherten gleich sind, weist der PKV-Verband aber auf Unterschiede bei der Erbringung bestimmter Leistungen und bei der Beitragsbemessung hin. Sie richtet sich nicht nach dem aktuellen Einkommen bzw. der aktuellen finanziellen Leistungsfähigkeit, sondern unter anderem auch nach Lebensalter und Gesundheitszustand. Es gibt dabei bestimmte Obergrenzen. Informationen dazu gibt es unter anderem beim Bundesgesundheitsministerium.

Privat Versicherte haben teils andere Ansprechpartner. Sie können sich an die zentrale und unabhängige Pflegeberatung für alle Privatversicherten und deren Angehörige wenden, sie heißt "compass". Das geht per Telefon, per Videogespräch oder persönlich - Beraterinnen und Berater können auch zu einem Besuch nach Hause kommen. Auch das ist kostenlos.

Bei der Einstufung gibt es die gleichen Begutachtungsrichtlinien, aber unterschiedliche Dienste: Für Privatversicherte heißt der medizinische Dienst "Medicproof".

Wenn es um Hilfsmittel geht, rät Frank Herold von compass, sich als privat Versicherte mit seiner Kasse in Verbindung zu setzen, denn hier kann es zwischen Kranken - und Pflegeversicherung Unterschiede beim Vorgehen geben.

Um freiwillige private Zusatzversicherungen für den Pflegefall geht es hier weiter unten in diesem Artikel.

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Das sind die Pflegegrade und diese Leistungen kann ich bekommen

Die Pflegeversicherung ist nur eine Teilkasko-Versicherung. Trotzdem, betonen Experten, gibt es durchaus Einiges an Leistungen. Doch nicht immer schöpfen Pflegebedürftige und ihre Familien alle Möglichkeiten aus. Manchmal liegt das an Hemmungen, Hilfe anzunehmen, stellt zum Beispiel Kerstin Baier vom Pflegestützpunkt des Landkreises Rastatt fest. Sie ermutigt dazu, Ansprüche auch wahrzunehmen – denn jede und jeder Versicherte hat dafür vorher einbezahlt. Und mit vielen Leistungen kann man auch die Familie bei der Pflege entlasten.

Was es speziell für die häusliche Pflege und die Pflege im Heim gibt - darum geht es weiter unten im Artikel.

Eine Übersicht zu den Leistungen hat die Verbraucherzentrale aufgeführt. Weitere Informationen gibt es beim Bundesgesundheitsministerium.

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Wie pflegebedürftig bin ich? Antrag und Einstufung in einen Pflegegrad

Grundsätzlich gilt: Die Pflegebedürftigkeit muss offiziell festgestellt werden. Das macht jeweils der Medizinische Dienst der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen. Wichtig ist, einen Antrag möglichst früh zu stellen - denn Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung.

  1. Pflegeantrag stellen bei der Pflegeversicherung: Das geht z.B. online per Formular von der Kasse, per Telefon oder formlos per E-Mail - hier können auch Pflegestützpunkte oder Beratungen helfen. Auch Angehörige, Freunde oder Bekannte können das mit Vollmacht übernehmen.
  2. Innerhalb von zwei Wochen nach Antragsstellung muss die Pflegekasse einen Beratungstermin anbieten.
  3. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst oder andere anerkannte Gutachter, ein Gutachten zu erstellen. Das Verfahren ist einheitlich geregelt. Der Gutachter nimmt mit Ihnen Kontakt auf zur Vereinbarung eines Termins.
  4. Termin für ein Gutachten, am besten gemeinsam mit der oder den pflegenden Personen.
  5. Über den Antrag soll spätestens innerhalb von 25 Arbeitstagen entschieden werden - es gibt aber auch kürzere Fristen, zum Beispiel, wenn sichergestellt werden muss, dass jemand nach Krankenhaus oder Reha versorgt ist.

Bei gesetzlich Versicherten ist die Pflegekasse der Krankenkasse angegliedert. Dort bekommt man jeweils die nötigen Unterlagen, entweder online oder per Post zugeschickt. Der Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung unterscheidet sich von einer Kasse zur anderen. Hier gibt es Tipps zum Ausfüllen.

Wer privat versichert ist, stellt den Antrag auf einen Pflegegrad beim jeweiligen privaten Versicherungsunternehmen. Die Begutachtung übernimmt der medizinische Dienst der Privaten Krankenversicherer, Medicproof. Weitere Informationen für privat Versicherte gibt es beim Verband der Privaten Krankenversicherung.

Gutachten nötig Tipps für die Pflege - so geht die Einstufung in den Pflegegrad

Wer die Hilfe anderer Menschen benötigt, hat Chancen auf Leistungen aus der Pflegekasse. Ohne diese Zuwendungen müssen Sie die Kosten für Ihre Pflege selbst tragen.

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Pflege zu Hause: Wie ich sie organisieren kann und wie viel sie kostet

Wie viel Pflege zu Hause kostet, hängt stark von jedem Einzelfall ab. Es gibt eine Schätzung vom Portal pflege.de, die von einer Spanne zwischen 500 und 2.500 Euro pro Monat ausgeht. Tatsächlich kommt es immer darauf an, wie viel und was genau jemand benötigt, und wie viel auch privat organisiert werden kann. Die Leistung von Angehörigen lässt sich nicht wirklich beziffern.

Grundsätzlich gilt: Die Pflegeversicherung ist eine Art Teilkasko, das heißt, sie übernimmt nicht alle Kosten. Es gibt eine Schätzung von der Stiftung Warentest, dass die Finanzlücke für Pflege zu Hause zwischen 150 Euro und bis zu 2.600 Euro liegen könnte, je nach Pflegegrad. Dabei betont die Stiftung Warentest auch, dass das Richtwerte sind und die Lücke höher sein kann, aber das Geld von der Pflegekasse auch ausreichen kann, je nachdem wie man sich organisiert und wie eingeschränkt man ist. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Pflegesachleistung, Pflegegeld und Entlastungsbetrag: Das bedeuten sie genau

Für die Pflege von Profis zu Hause gibt es die sogenannte Pflegesachleistung - anders als der Name vermuten lässt, hat das mit Sachen nichts zu tun.

Für die Pflege durch Laien zu Hause - etwa durch Familienangehörige - gibt es das sogenannte Pflegegeld. Hier kann man selbst entscheiden, für welche Leistungen man es ausgeben will.

Beide Leistungen gibt es ab Pflegegrad 2. Sie können auch kombiniert werden - zum Teil mit einem Pflegedienst beispielsweise und zum Teil durch die Kinder. Dann gibt es den Entlastungsbeitrag - 125 Euro pro Monat in allen Pflegegraden - als Hilfe für Betroffene oder die Angehörigen, er ist unterschiedlich nutzbar, von Hilfe im Haushalt bis zur Kurzzeitpflege.

Weitere Möglichkeiten: Finanzielle Unterstützung für Tages- und Nachtpflege und für die Überbrückung von Zeiten, wenn Angehörige krank sind oder in Urlaub. Außerdem bezuschussen Pflegekassen viele Dinge, die im Alltag helfen.

Es gibt auch verschiedene Umwidmungsmöglichkeiten bei den Leistungen. Hier hilft eine Pflegeberatung weiter.

Den passenden Pflegedienst finden - eine Checkliste

Um einen passenden Pflegedienst zu finden, sollten Pflegebedürftige zunächst klären, was genau sie an Hilfen benötigen und was die Pflegekasse bezahlt.

  • Eine Liste machen: Was brauche ich genau?
  • Klären: Was bekomme ich von meiner Kasse bezahlt?
  • Pflegedienste und ihre Preise vergleichen
  • Sich informieren, welche Erfahrungen es mit einem Pflegedienst gibt und wie er bewertet wird
  • Einen Kostenvoranschlag machen lassen und vergleichen
  • Einen Pflegevertrag abschließen mit möglichst langer Kündigungsfrist von Seiten des Pflegedienstes
  • Darauf achten, dass eine Kündigung für Pflegebedürftige jederzeit möglich ist

Eine Checkliste gibt es zum Beispiel auch von der Verbraucherzentrale.

Pflegedienste können zum Beispiel auch hauswirtschaftliche Leistungen anbieten. Möglich ist es aber genauso, dafür einen speziellen Dienst zu suchen. In Baden-Württemberg gibt es viele unterschiedliche zugelassene Dienste und Initiativen für Hilfe im Haushalt und Alltagsunterstützung. Auf jeden Fall lohnt es sich, Preise zu vergleichen empfehlen Experten.

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Pflege durch Angehörige: Organisation, Job, Rente. Was Sie wissen müssen

Wer nahe Angehörige pflegt, kann bestimmte Erleichterungen in Anspruch nehmen. Pflegende können sich unterschiedlich lang von der Arbeit freistellen lassen. Bei einem akuten Pflegefall sind bis zu zehn Arbeitstage möglich und eine finanzielle Ersatzleistung (Pflegeunterstützungsgeld).

Eine unbezahlte komplette oder teilweise Freistellung ist für bis zu sechs Monate (Pflegezeit) oder sogar zwei Jahre (Familienpflegezeit) möglich, um jemanden in häuslicher Umgebung zu pflegen. Dabei gilt mit bestimmten Fristen ein Kündigungsschutz.

Es gibt zinslose Darlehen, um den Lohnausfall abzufedern. Mehr Informationen und einen Rechner dazu gibt es beim Bundesfamilienministerium. Pflegezeiten können sich auch positiv auf die Rente auswirken.

Die Pflegekassen sind außerdem verpflichtet, kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen anzubieten.

Bei häuslicher Pflege sind außerdem regelmäßige Beratungstermine verpflichtend, und zwar dann, wenn jemand in Pflegegrad 2 bis 5 ausschließlich Pflegegeld bezieht, also von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird - und zwar halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, sonst vierteljährlich.

In der Regel sind das Besuche zu Hause. Sie sollen sicherstellen, dass Pflegebedürftige gut versorgt sind. Bei solchen Besuchen kann auch überlegt werden, ob jemand zusätzliche Hilfen oder Hilfsmittel benötigt oder eine Einstufung in einen höheren Pflegegrad. Wer auch Sachleistungen über einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, kann aber ebenso immer wieder Beratung in Anspruch nehmen.

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Übergangslösung: Alles Wichtige zu Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Ein Unfall, ein Knochenbruch - und plötzlich geht es zu Hause nur noch mit einem ambulanten Pflegedienst oder mit Hilfe von Angehörigen. Oder ein pflegender Angehöriger fällt für die Pflege eine Weile aus. Dafür gibt es die sogenannte Kurzzeitpflege, also die Möglichkeit, übergangsweise in eine Pflegeeinrichtung zu gehen. Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 2 bis 5 einen Teil der Kosten dafür.

Im Krankenhaus hilft der Sozialdienst, eine Kurzzeitpflege zu organisieren. Von zu Hause aus kann man sich zum Beispiel an einen Pflegestützpunkt wenden für Informationen. Die Kurzzeitpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Sie zahlt dafür bis zu 1.774 Euro für bis zu acht Wochen im Jahr. Auch der Entlastungsbetrag von 125 Euro aus einem oder mehreren Monaten kann dafür mitgenutzt werden.

Bei der Verhinderungspflege geht es um eine Übergangslösung, etwa wenn pflegende Angehörige krank werden oder in Urlaub gehen. Dafür sind bis zu 1.612 Euro für maximal sechs Wochen im Jahr möglich. Die Pflege übernehmen kann dann zum Beispiel ein Pflegedienst. Möglich ist auch, Nachbarn oder andere Personen anzusprechen und zu bezahlen. Für die Abrechnung sind Belege notwendig. Und man sollte vorher alles mit der Pflegekasse abklären.

Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege gekürzt, wenn sie länger als acht Stunden pro Tag geht. Die Verhinderungspflege funktioniert aber auch stundenweise, zum Beispiel wenn Angehörige Termine haben. Dann gibt es keine solche Kürzung.

Zu beiden Leistungen und möglichen Kombinationen, wie auch zur Kostenerstattung empfiehlt es sich, sich beraten zu lassen. Ab Juli 2025 werden beide Leistungen zusammengefasst zu einem gemeinsamen Jahresbetrag.

Haushalt, Einkauf, Besuche: weitere Kräfte zum Helfen

Das Pflegegeld steht Pflegebedürftigen frei zur Verfügung. Damit können sie pflegenden Angehörigen eine Anerkennung zahlen, oder es an andere Helfer weiter geben. Wenn Sachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden, also ein Teil umgewidmet, oder der Entlastungsbetrag von 125 Euro verwendet wird, gelten je nach Bundesland unterschiedliche Anforderungen für die Kräfte, die man bezahlen will. Hier können Pflegestützpunkte bzw. die compass Pflegeberatung beraten.

In Baden-Württemberg ist die Verwendung der 125 Euro Entlastungsbetrag an zugelassene Dienste gebunden. Die Verordnung dazu findet sich im Landesrecht.

Einen Überblick über unterschiedliche Dienste und Dienstleister rund um die Pflege gibt es bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

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Das Zuhause barrierefrei gestalten

Eine Baumaßnahme wie eine ebenerdige Dusche statt der alten Badewanne oder ein Treppenlift kann im Pflegefall vielen ermöglichen, in der gewohnten Umgebung wohnen bleiben zu können. Wer zu Hause etwas umbauen, Barrieren beseitigen will, kann einen Zuschuss beantragen. In der Regel sind bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme möglich. Wohnen mehrere Personen in einem Haus oder einer Wohnung, ist der Betrag höher.

Informationen dazu gibt es bei Pflegestützpunkten und Pflegeberatungsstellen oder Beratungsstellen der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung.

Hier finden Sie noch mehr dazu, was hilft, das zu Hause möglichst praktisch zu gestalten. Ein Kollege, der im Rollstuhl sitzt und eine Pflegeberaterin geben Praxis-Tipps:

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Hilfe durch Technik: Bei Treppenlift, Hausnotruf und Co zu beachten

Für das Leben im eigenen zu Hause gibt es eine Reihe von technischen Hilfsmitteln. Das reicht von der schlichten Greifzange für Menschen, die sich nicht mehr gut bücken können, über den klassischen Treppenlift bis hin zu elektronischen und digitalen Hilfsmitteln.

Dabei sollte man aber immer auch darauf achten, dass die eigenen Daten gut geschützt sind, Informationen zum Datenschutz von der Verbraucherzentrale. Auch eine Übersicht über technische Helfer für jeden Raum der Wohnung gibt es bei der Verbraucherzentrale.

Wer solche Hilfsmittel benötigt, hat drei Möglichkeiten: Den eigenen Hausarzt fragen, das Thema bei einer regelmäßigen Pflegeberatung im Auftrag der Pflegekasse ansprechen oder bei einer Beurteilung durch den medizinischen Dienst.

Ob es eine Kostenübernahme oder einen Zuschuss zu den Kosten gibt, kommt darauf an. Teils ist die Krankenkasse zuständig, teils die Pflegekasse, und zwar für das, was pflegebedingt notwendig ist. Ein Rollstuhl zum Beispiel kann vorübergehend nach einem Unfall gebraucht werden oder auf Dauer. Wichtig ist, dass ein Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis steht und ob es vom Hausarzt verschrieben oder zum Beispiel vom Medizinischen Dienst direkt als notwendig eingestuft wird.

Für Privatversicherte empfiehlt Frank Herold von der compass Pflegeberatung, mit der eigenen Pflegekasse Verbindung aufzunehmen und zu klären, wie es mit einem Hilfsmittel läuft. Denn das kann sich von den Abläufen in der Krankenversicherung unterscheiden. Beispielsweise organisiert möglicherweise die Pflege- Kasse, dass ein Anbieter einen Rollstuhl zur Verfügung stellt.

Verbraucherschützer raten, auf jeden Fall einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.

Menschen, die an Demenz erkrankt sind, und ihren Angehörigen können ebenfalls technische Hilfsmittel den Alltag erleichtern. Das reicht von Licht, das automatisch angeht, bis hin zu Smart Watches, um Angehörigen den Standort zu übermitteln, wenn sich jemand mit Demenz zum Beispiel verlaufen sollte.

Schnelle Hilfe Haus-Notrufsysteme in der Pflege

Wie schön ist es, möglichst lange in den gewohnten vier Wänden zu leben! Damit Sie auch im Notfall gut versorgt sind, kann ein Hausnotruf-System für Sie hilfreich sein.

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Pflege im Heim: Wie man sie organisieren kann und wie viel sie kostet

Viele Menschen wollen gerne in ihrer gewohnten Umgebung bleiben - über 80 Prozent der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg leben nicht in einem Pflegeheim. Es kann aber auch sein, dass sich jemand in einer Pflegeeinrichtung sicherer fühlt, den sozialen Kontakt mit anderen im Heim schätzt oder einfach die Umstände so sind, dass die Entscheidung auf ein Heim fällt.

Wie finde ich ein passendes Heim? Eine Checkliste
Was kostet ein Platz im Pflegeheim?
Wer zahlt, wenn das eigene Geld nicht reicht?

Wie finde ich ein passendes Heim? Eine Checkliste

  • Wo möchte ich leben? Auf dem Land, in der Stadt, nahe des jetzigen Wohnorts mit Freunden und Familie, oder ist ein Umzug geplant zu Kindern oder Freunden, die weiter weg leben? Ist eine Straßenbahn- oder Bushaltestelle in der Nähe, Cafés, Einkaufsmöglichkeiten? Ist das Heim gut erreichbar für Angehörige und Freunde?
  • Wie möchte ich leben, welches Angebot ist mir wichtig? Grüne Umgebung für Spaziergänge, Schwimmbad, Konzerte oder Spieleabende in der Einrichtung, Ausflüge, eine Küche? Gibt es Einzelzimmer, wenn gewünscht? Können Möbel und Pflanzen mitgebracht werden? Passt das Essen?
  • Was benötige ich genau an Pflege und Unterstützung? Kommt der Hausarzt auch ins Heim? Kommen Anbieter wie z.B. für Fußpflege ins Haus?
  • Preisvergleich: Die Kosten von Pflegeheimen können sich stark unterscheiden - Preislisten und Musterverträge anfordern. Welche Kosten kommen eventuell noch dazu?
  • Wie gut ist ein Heim? Welche Bewertungen und persönlichen Erfahrungen von Bewohnern oder Angehörigen gibt es? Wie schneidet die Qualität des Hauses in Rankings ab? Zum Beispiel beim Pflegelotsen-Angebot des Verbands der Ersatzkassen (VdEK) sind stationäre Einrichtungen und Pflegedienste und Informationen zur Qualität zu finden.
  • Der persönliche Eindruck: Wie wirkt das Heim? Was erzählen Menschen, die dort wohnen? Wie wirkt die Atmosphäre? Am besten sollte man nicht nur an einem besonderen Tag der offenen Tür hingehen. Manche Einrichtungen bieten auch Probewohnen in Gästezimmern an.

Pflegekassen, Sozialverbände oder Verbraucherberatungen stellen Checklisten für Heime im Internet zur Verfügung, etwa Caritas und die Verbraucherzentrale. Sinnvoll ist es, sich eine persönliche Liste zusammenzustellen.

Was kostet ein Platz im Pflegeheim?

Die Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen steigen immer weiter. Im Juli hat der monatliche Eigenanteil in Baden-Württemberg im Schnitt bei 3.180 Euro gelegen, das hat eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen mit Stand 1. Juli 2024 ergeben. Bundesweit sind es im Schnitt 2.871 Euro. Das bezieht sich jeweils auf das erste Jahr im Heim.

Wer zahlt, wenn das eigene Geld nicht reicht?

Pflegebedürftige müssen zunächst das eigene Vermögen für die Heimkosten einsetzen. Unter Umständen kann das auch bedeuten, dass man das eigene Haus verkaufen muss. Auch Ehe- und Lebenspartner sind verpflichtet, Kosten zu tragen. Es gibt ein Schonvermögen von 10.000 Euro, bzw. 20.000 für Paare. Dass jemand, der weiter im eigenen Haus wohnt, das Haus verkaufen muss, um die Pflegeheimkosten des Partners zu finanzieren, ist in der Regel aber nicht zu befürchten.

Müssen Kinder die Pflegeheimkosten der Eltern zahlen?

Kinder müssen sich beteiligen, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro haben. Das können Eltern, die das nicht wollen, ihren Kindern auch nicht ersparen. Entscheidend ist dabei allein das Einkommen des Kindes, nicht von Schwiegersohn oder Schwiegertochter. Berücksichtigt werden nicht nur Einkünfte aus dem Job, sondern auch, wenn man zum Beispiel eine Wohnung vermietet. Außerdem sind bestimmte Abzüge möglich - etwa für die Ausbildung von Kindern - und es gibt einen Selbstbehalt. Ob und wie viel ein Kind am Ende tatsächlich an Unterhalt zahlen muss, wird für jeden Einzelfall ausgerechnet.

Dabei springt in der Regel zunächst das Sozialamt ein, wenn Einkommen und Vermögen von Pflegebedürftigen nicht ausreichen und fordert dann unter Umständen von den Kindern Geld zurück. Sie werden womöglich vom Sozialamt angeschrieben und müssen angeben, was sie an Einkommen haben. Wenn die Summe, die die Kinder zahlen müssen, nicht für das Pflegeheim ausreicht, dann ist wieder der Staat dran.

Weitere Informationen dazu gibt es beispielsweise auch bei den Verbraucherzentralen oder beim Verbraucher-Portal Finanztip.

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Leben im Alten- und Pflegeheim Pflegeheim: Wer zahlt, wenn das eigene Geld nicht für die Pflege reicht

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Privat vorsorgen: Macht eine Zusatzversicherung für die Pflege Sinn?

Die Pflegeversicherung ist keine Vollkasko-Versicherung. Pflegebedürftige müssen sowohl bei häuslicher Pflege als auch im Pflegeheim mit eigenen Kosten rechnen, die nicht von der Versicherung übernommen werden. Verbraucherschützer empfehlen daher, sich frühzeitig über die Finanzierung Gedanken zu machen: Wie viel Einkommen und Vermögen steht jetzt und im Alter zur Verfügung? Wie viel kann noch angespart werden? Welche gesetzliche oder private Altersvorsorge ist vorhanden? Gibt es eine Immobilie, die vermietet werden kann, um Pflegekosten damit zu decken? Sinn machen kann von Fall zu Fall auch eine Pflegezusatzversicherung. Das Ziel ist, möglichst viel von den Kosten, die die Pflegeversicherung nicht zahlt, abzusichern. Mit diesen eigenen Kosten ist in etwa zu rechnen:

Im Pflegeheim liegt die Lücke bei den Pflegekosten in Baden-Württemberg (und im Bundesdurchschnitt) bei:

  • 1.697 (1.426) Euro im ersten Jahr (bis 12 Monate)
  • 1.397 (1.175 Euro) im zweiten Jahr (ab 12 Monate)
  • 998 (839) Euro im dritten Jahr (ab 24 Monate)
  • 499 (420) Euro ab dem vierten Jahr (ab 36 Monate)

Gerechnet ist hier der für alle Bewohner eines Heims geltende einrichtungseinheitliche Eigenanteil abzüglich der Summe, die die Pflegekasse übernimmt. Dazu gehört auch der Zuschuss, den die Kassen zahlen. (15/30/50/75 Prozent - im ersten/zweiten/dritten/ab dem vierten Jahr). Quelle: VDEK, Stand 10.07.2024.

Bei professioneller Pflege zu Hause verweist die Verbraucherzentrale auf eine Schätzung der Stiftung Warentest von 2023. Demnach bleibt im Schnitt eine Lücke von:

  • 150 Euro (Pflegegrad 1)
  • 600 Euro (Pflegegrad 2)
  • 1.300 Euro (Pflegegrad 3)
  • 2.600 Euro (Pflegegrad 4 und 5)

Die genauen Kosten hängen aber stark von der jeweils persönlichen Situation ab, etwa auch von der Unterstützung im Umfeld und davon, wie eingeschränkt man tatsächlich ist. Es kann genauso sein, dass das Geld von der Pflegekasse alles, was gebraucht wird, abdeckt.

Wer von der Familie oder privat zu Hause versorgt wird, hat beispielsweise weniger Kosten. Etwa 84 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt und davon über die Hälfte vor allem von Angehörigen.

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Diese möglichen Zusatzversicherungen gibt es:

Ob eine private Zusatzversicherung Sinn macht, hängt immer vom Einzelfall ab und lässt sich nicht endgültig beantworten. Beispielsweise bei den Verbraucherzentralen kann man sich über unterschiedliche Versicherungsarten, und was es dabei zu beachten gibt, informieren. Hier ein kurzer Überblick:

  • Pflegetagegeldversicherung

Hier zahlt die Versicherung im Pflegefall ein vereinbartes Tagegeld, über das Versicherte dann frei verfügen können. Verbraucherschützer empfehlen Tarife mit einem Tagegeldanspruch auch bei ambulanter Pflege. Wichtig sei auch zu vereinbaren, dass man keine Beiträge mehr zahlen muss, wenn man pflegebedürftig geworden ist. Wichtig: ein Preisvergleich lohnt sich hier.

Verbraucherschützer raten auch dazu, einen Vertrag auszuwählen, in dem es für die Leistung ausreicht, dass die gesetzliche Pflegeversicherung feststellt, dass man pflegebedürftig ist - so dass keine weiteren ärztlichen Untersuchungen nötig werden.

  • Pflegekostenversicherung

Diese Versicherungen werden für nachgewiesene Pflegekosten abgeschlossen. Dabei geht es um Pflegekosten, die nach Abzug der Leistung der Pflegepflichtversicherung übrig bleiben, ganz oder zum Teil. Das heißt, Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Heim gehören vielfach hier nicht dazu – je nach Vertrag.

Es gibt unterschiedliche Arten von Tarifen. Entweder wird ein bestimmter Anteil übernommen oder eine bestimmte Höchstgrenze festgelegt.

  • Pflegerentenversicherung

Hier wird eine vereinbarte Pflegerente gezahlt, je nach Pflegegrad. Wann diese Leistung gezahlt wird, richtet sich entweder danach, wie jemand in der Pflegeversicherung eingestuft wird, oder nach einem eigenen System. Die Pflegerente kann man ausgeben, wie man will.

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Katharina Fortenbacher-Jahn
Katharina Fortenbacher-Jahn, SWR Aktuelle Wirtschaft