Die Inzidenzen in Deutschland sind erfreulich niedrig und einem Sommerurlaub hierzulande steht praktisch nichts im Wege. Es ist empfehlenswert, sich zu informieren, welche Regeln in welchem Bundesland gelten.
Antigen-Schnelltest in vielen Bundesländern Pflicht
In den meisten Bundesländern ist für Hotelübernachtungen beim Einchecken der Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests erforderlich. Wer länger bleibt, muss diesen alle 48 Stunden erneuern. Auch beim Einchecken in Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen ist oft noch ein Schnelltest nötig - in Rheinland-Pfalz werden lediglich die Kontaktdaten aufgenommen. Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Tier- oder Freizeitparks sind offen. Über geltende Hygiene-, Abstands- und Maskenvorschriften sollte man sich vor einem geplanten Besuch informieren.
Anmeldung fürs Freibad und den Badesee
In manchen Freibädern oder für Badeseen gilt vielerorts die digitale Anmeldung im Vorfeld. Denn: Meist ist nur eine beschränkte Anzahl an Besuchern erlaubt. Zum 1. Juli 2021 hebt das Auswärtige Amt die Reisewarnung vor Reisen ins Ausland auf, rät jedoch nach wie vor zu "besonderer Vorsicht." Die Einstufung in "Risikogebiete" mit der Inzidenz über 50 entfällt. Ab jetzt gibt es – vorerst - nur noch Hochrisikogebiete mit Inzidenzen über 200 und Virusvariantengebiete.
Digitale Einreiseanmeldung auch bei der Rückreise
Die europäische Union stellt die Freizügigkeit ihrer Bürger wieder her, doch unter Auflagen: Für viele Länder ist vor der Einreise noch ein Antigen-Schnelltest nötig, in manchen gar ein PCR-Test. Und: Vor Flugreisen ist ein Schnelltest immer noch Pflicht. Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte und nachweislich von Covid-19-Genesene, die ihren Status mit dem Impfpass oder dem digitalen EU-Covid-Impfzertifikat nachweisen können. Für die meisten Ländern sind digitale Einreiseanmeldungen erforderlich, auch bei der Rückreise nach Deutschland. Urlauber sollten sich regelmäßig informieren, ob das Reiseland ein aktuelles Risikogebiet ist. Denn: Die Regelungen können sich täglich ändern.
Beispiel Portugal: Seit dem 29. Juni 2021 gilt das Land als Virusvarianten-Gebiet. Das bedeutet: Alle aus Portugal kommenden Reisenden müssen 14 Tage in Quarantäne - auch bereits vollständig gegen Covid 19 Geimpfte und Genesene. Viele Reisende brachen deshalb spontan vor Inkrafttreten der neuen Regelungen ihren Urlaub ab oder stornierten ihre Portugal-Reise.
Digitaler Impfpass in ganz Europa gültig
Ab dem 1. Juli 2021 soll europaweit eine elektronische Plattform für die Überprüfung von Impfzertifikaten starten. Vollständig gegen Covid 19 Geimpfte sowie Genesene können ihren Status dann auch digital nachweisen. Dafür wird das digitale EU-Zertifikat in der Corona-Warn-App oder in der europäischen CovPass-App hinterlegt. Eine einfache Lösung für Genesene und vollständig Geimpfte. Für Sie entfällt damit die Testpflicht bei Restaurantbesuchen oder Kulturveranstaltungen. Den nötigen QR-Code erhält man in Rheinland-Pfalz in den Impfzentren oder – wenn die Impfung bereits vor Längerem erfolgt ist – per Post, zugeschickt von den Impfzentren. Wer darauf nicht warten kann oder seine Impfung beim Hausarzt bekommen hat, kann sich den QR-Code und das Zertifikat auch in der Apotheke holen.
Corona-Warn-App oder CovPass-App: Welche passt zu wem?
Neben dem digitalen Impfpass behält auch der gelbe Impfpass seine Gültigkeit und auch das auf Papier ausgedruckte EU-Impfzertifikat ist als Nachweis akzeptiert. Unser SWR-Multimedia-Experte Andreas Reinhardt empfiehlt: