Gesetzesreform

Einbürgerung schon nach fünf Jahren möglich

Stand

Durch die Gesetzesreform vom Juni 2024 ist die Einbürgerung schon nach fünf Jahren möglich.

Grundvoraussetzungen für die Einbürgerung sind:

- Antragsteller lebt seit über 5 Jahren in Deutschland

- Er verfügt über einen gültigen Aufenthaltstitel

- Der Lebensunterhalt muss selbst bestritten werden

- Keine Vorstrafen

- Nachweis der Kenntnisse in der deutschen Sprache - Sprachprüfung B1

- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

- Nachweise beispielsweise durch die Teilnahme an einem Integrationskurs

- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

- Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens.

Schon nach 3 Jahren können besonders gut integrierte Migranten die Einbürgerung beantragen. Dafür gelten folgende zusätzliche Voraussetzungen:

- Gute Sprachkenntnisse - Sprachprüfung C1

- Besonders gute schulische oder besonders gute berufliche Leistungen

- Ehrenamtliches Engagement

Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht auf die Einbürgerung nach drei Jahren kein Rechtsanspruch.

Wo wird der Antrag gestellt?

Zuständige Behörden für die Einbürgerungen in Rheinland-Pfalz sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen. In Landkreisen kann der Antrag auch bei den Gemeindeverwaltungen, den Verbandsgemeindeverwaltungen und den Stadtverwaltungen abgegeben werden. Die Beratung in den Einbürgerungsbehörden ist gebührenfrei und unverbindlich. Zusätzlich beraten auch die ehrenamtlichen Einbürgerungslotsen vom Pilotprojekt „Pass(t) Genau“ - Beratungsnetzwerk für Einbürgerungsinteressierte in Mainz, Worms, Frankenthal und im Landkreis Mainz-Bingen.

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Autor/in
SWR Fernsehen