So sehen es die Arbeitgeber
Über die Frage, ob der Arbeitgeber seine Angestellten nach ihrem Impfstatus fragen darf, ist eine gesellschaftliche Debatte entbrannt. Arbeitgeberverbände und ihnen nahe stehende Parteien wie CDU und FDP hätten gerne eine weitgehende Auskunftspflicht verhängt.
Schließlich sind die Arbeitgeber zum Schutz ihrer Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner verpflichtet. Doch wie sollen sie dieser Pflicht nachkommen, wenn sie nicht wissen, wer geimpft und genesen ist oder – weil beides nicht – ein höheres Infektionsrisiko trägt?
So sehen es die Gewerkschaften
Doch die Gewerkschaften laufen Sturm. Sie befürchten einen Dammbruch beim Schutz von sensiblen Gesundheitsdaten und dass Arbeitnehmer unter Druck geraten könnten, sich impfen lassen zu müssen. Dem folgte die SPD und deshalb gab es nur einen kleinen Kompromiss, eine Änderung im Infektionsschutzgesetz, die am 7.9.21 im Bundestag verabschiedet wurde: In Betreuungs- und Gesundheitsberufen wird es – nur für die Dauer der Pandemie - eine Auskunftspflicht des Arbeitnehmers geben, sonst nicht.
Für viele unverständlich, denn an jeder Pommesbude und vor jeder Kultur- oder Sportveranstaltung müssen Bürgerinnen und Bürger ihren Impfstatus nachweisen und tun dies auch gerne. - Aber ob der Kollege, mit dem sie im Großraumbüro sitzen, geimpft ist oder nicht, können sie nicht erfahren.
Dabei sehnen sich die meisten nach eineinhalb Jahren Pandemie danach, wieder in ein normaleres Arbeitsleben zurückzukehren. Das Thema dürfte mit der aktuellen Änderung des Infektionsschutzgesetzes wahrscheinlich nicht ausdiskutiert sein, sondern wird nach der Bundestagswahl erneut Fahrt aufnehmen.
Deltavariante und vierter Welle zum Trotz Warum Impfauffrischungen sinnvoll sind
Die vierte Welle betrifft vor allem Jüngere. Für die hat die STIKO nun eine Impfempfehlung ausgesprochen. Ältere und Kranke sollen außerdem eine dritte Impfung erhalten.