Nach Starkregen oder Hochwasser-Ereignissen ist der materielle Schaden oft hoch. Doch selbst wenn die Betroffenen eine Elementarschadenversicherung haben, müssen sie oft noch lange mit der Versicherung ringen.
Eigentlich haben sie Anspruch auf Wiederherstellung eines neuwertigen Hauses. Doch wenn sie es in drei Jahren nicht schaffen, das Gebäude komplett wieder aufzubauen, erhalten sie nur noch den Verkehrswert ersetzt. Das nutzen die Versicherungen aus und verschleppen die Bearbeitung – so wie bei Anna Klingelhöfer. Dann hilft oft nur noch der Anwalt.