Endlich Urlaub! Sonnenschein und gutes Essen versprechen Erholung pur. Und dann: ein Unfall oder Krankheit. Arztbehandlungen im Ausland können schnell mehrere hundert Euro kosten. Krankenrücktransporte aus Übersee oft sogar zehntausend Euro und mehr. Daher sollte jeder Urlaubshungrige für sich zumindest prüfen, ob eine Auslandskrankenversicherung in Frage kommt.
Hier lohnt sich eine Versicherung
Jeder der die Grenze übertritt, sollte eine Auslandskrankenversicherung haben, sagen Experten. Auch bei Reisen innerhalb Europas. Zwar haben gesetzlich Versicherte mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen in den 27 Mitgliedsländern der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Aber dieser Schutz reicht oft nicht aus. Manche lokalen Ärzte erkennen zudem die Karte nicht an und die Gesundheitssysteme der Urlaubsländer unterscheiden sich häufig zum deutschen System. Leistungen, die in Deutschlands kostenlos sind, müssen in anderen Ländern oft bezahlt werden.
Außerdem wird ein eventueller Krankenrücktransport ohne Zusatzversicherung von keiner gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Auch privat Versicherte sollten ihren Versicherungsschutz gründlich prüfen, vor allem das Thema "Rücktransport". Denn: häufig beinhalten die Tarife keinen Rücktransport aus dem Ausland.
Darauf sollten sie bei Vertragsabschluss achten
Ausländische privatärztliche Rechnungen sollten im vollen Umfang erstattet werden.
Anbieter, die den Rücktransport nur dann bezahlen, wenn er "medizinisch notwendig" ist, sollte man meiden. Denn diese Voraussetzung ist kaum zu erfüllen. Medizinisch notwendig ist der Rücktransport nämlich nur dann, wenn im Gastland der Standard der medizinischen Versorgung so niedrig ist, dass man dort nicht mit Aussicht auf Erfolg behandelt werden kann. Ein Rücktransport wird also in den seltensten Fällen gezahlt.
Verbraucherfreundlicher sind Versicherungen, die den Krankentransport übernehmen, wenn er "medizinisch sinnvoll" ist.
Chronisch Kranke, Schwangere und Sportler sollten beim Kleingedruckten besonders aufpassen. Häufig sind sie bei der Kostenübernahme von "vorhersehbaren Behandlungen" ausgenommen.
Leidet ein Urlauber beispielsweise an einer chronischen Krankheit, gegen die er sich behandeln lassen muss, kann die Versicherung später die Zahlung verweigern.
Auch Kreditkartenunternehmen bieten Reisekrankenversicherungen an. Verbraucherschützer raten jedoch davon ab, da der Versicherungsschutz meist lückenhaft sei und viele Ausschlüsse beinhalte.
Kostenfallen auf Reisen Auslandskrankenversicherung: Darauf sollte man achten
Krankenkassen zahlen Behandlungskosten nicht immer - selbst in der EU. Gut, wenn man eine Reisekrankenversicherung hat - oder auch eine Reiserücktritts- und -abbruchversicherung.
Besonderheiten in Pandemie-Zeiten
Am besten geschützt ist man derzeit mit einer Auslandsreisekrankenversicherung, die auch bei Pandemien und einer Covid 19-Erkrankung zahlt.
Achtung: Auslandskrankenversicherungen zahlen nur bei Erkrankungen. Für den Fall einer angeordneten Quarantäne benötigen Reisende zusätzlich eine besondere Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Nur so werden auch zusätzliche Aufenthalts- oder Rückflugkosten übernommen.