Verschwunden und gefunden

Verlorene Sachen wieder beschaffen

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Manchmal reicht ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon hat man ihn verloren: den Haustürschlüssel, den Regenschirm, den Schal. Doch wenn es einen ehrlichen Finder gibt, besteht Hoffnung, dass der Gegenstand noch einmal auftaucht.

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Verlorene Sachen werden angezeigt

  • Der erste Ansprechpartner ist das Fundbüro des Ortes, in dem der Gegenstand verloren wurde. Hier kann auch eine Verlustmeldung aufgegeben werden. Wenn der verlorene Gegenstand auftaucht, kann das Fundbüro den Besitzer sofort kontaktieren.
  • Daneben kann auch das Bürgerbüro eine Anlaufstelle sein.
  • Verluste können auch bei der Polizei angezeigt werden.

Bürgerbüros und Polizeidienststellen stehen in engem Kontakt mit den Fundbüros.

Leerer Rollstuhl steht in einem Kellerraum
Manche Fundstücke geben Rätsel auf.

Verlorene Sachen werden sechs Monate aufbewahrt

Fundbüros bewahren abgegebene Fundstücke für ein halbes Jahr auf. So lange haben die Besitzer Zeit, sich zu melden.

  • Wenn die Frist abgelaufen ist, hat der Finder Anspruch auf den Gegenstand.
  • Verzichtet er darauf, kommt es zur Versteigerung.
  • Die Einnahmen, die das Fundbüro damit erzielt, fließen in den Haushalt der Stadt.
Auktionator versteigert in einer Fabrikhalle vor Publikum Fundstücke aus dem Fundus eines Fundbüros.
Was niemand wieder haben will, wird versteigert.

Verlorene Sachen und ehrliche Finder

Wenn ein verlorener Gegenstand wieder auftaucht, freut sich nicht nur der Besitzer, sondern oftmals auch der ehrliche Finder. Ihm steht ein Finderlohn zu, der vom Wert des verlorenen Gegenstands abhängt.

Verlorene Sachen finden verpflichtet

Andere Regeln gelten für Busse, Bahn und Behörden.

  • Wer etwas in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in einer Behörde findet, muss die Sache bei den dortigen Mitarbeitern abgeben - auch wenn der Sachwert niedriger als zehn Euro ist.
  • Die Deutsche Bahn hat dafür einen eigenen Fundservice. Wenn im Zug ein Gegenstand bis zum Ende der Fahrt liegen bleibt, wird er am Zielbahnhof sieben Tage lang aufbewahrt. Danach geht es ins zentrale Fundbüro der Bahn in Wuppertal. Bis der Gegenstand dann zur Versteigerung freigegeben wird, dauert es 70 Tage.

Auch beim Thema Finderlohn gelten für Bus, Bahn und Behörde andere Gesetze: Erst ab einem Sachwert von 50 Euro steht dem Finder ein Finderlohn zu. Der beträgt außerdem nur die Hälfte des sonst üblichen Finderlohnes.

Grüner Frosch: Kuscheltier in einem Fundbüro
Lieblingskuscheltiere haben einen unschätzbar hohen ideelen Wiederbeschaffungswert.

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Autor/in
SWR Fernsehen