Rheinland-Pfalz ist das Weinland Nummer eins in Deutschland: Auf 64.000 Hektar werden zwei Drittel der gesamtdeutschen Produktion erzeugt. Die Qualität spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Winzer und Kellereien unterziehen deshalb ihre Weine einem Prüfverfahren, denn wer Qualitätswein kauft, möchte sich darauf verlassen, dass der Wein auch hält, was er verspricht. Und das am besten von Amts wegen.
So werden Weine in Rheinland-Pfalz geprüft
Qualitätsweine werden in Rheinland-Pfalz grundsätzlich von der Landwirtschaftskammer geprüft: Im Land gibt es viele Stellen, wo sie "angestellt" werden können, wie es im Fachjargon heißt. Sie werden vorwiegend in der Region geprüft, in der sie erzeugt werden.
Die Weinprüfer der Qualitätsweinprüfung haben eine Wein-Sensorik-Schulung gemacht und arbeiten ehrenamtlich. Die Weine werden nach Geruch, Geschmack und Harmonie geprüft und nach einem 5-Punkte-Prüfschema bewertet.
Je mehr Punkte ein Wein bekommt, desto besser schneidet er in der Bewertung ab. Bevor die Weine verkostet werden, müssen sie eine analytische Prüfung durch Weinanalytiker durchlaufen. Geprüft wird zum Beispiel, ob der Alkohol- oder Zuckergehalt der Weine den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Zeigen sich die Weine in der Blindverkostung "fehlerfrei" und stimmen die Angaben in den Büchern, bekommen sie eine "Amtliche Prüfungsnummer", die ihre Qualität gewährleistet.
Diese Qualitätsstufen gibt es
Natürlich wird auch geprüft, ob der Wein auch der Qualitätsstufe entspricht, für die er "angestellt" wurde. Qualitätsweine dürfen nur aus einem Anbaugebiet kommen. Beim einfachen Qualitätswein darf Zucker beim Gärprozess zur Erhöhung des Alkoholgehaltes zugegeben werden. Bei einem Prädikatswein ist das verboten. Mit ansteigender Höhe des Mostgewichtes gibt es folgende Prädikatsstufen: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein.
Das passiert bei der späteren Weinkontrolle
In Deutschland wird die Qualität der Weine nicht nur geprüft, sondern auch mit Hilfe der Weinkontrolle überwacht. Für die fortlaufende Weinüberwachung ist das Landesuntersuchungsamt zuständig. Etwa 4500 in- und ausländische Weine werden hier jedes Jahr kontrolliert und im Schnitt etwa zehn Prozent beanstandet.
Der Fokus der Untersuchungen liegt vor allem auf den Inhaltsstoffen. Geprüft wird, ob Grenzwerte überschritten werden: Etwa für Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle oder Allergene. Nur in seltenen Fällen müssen Weine aus dem Verkehr gezogen werden. Oft werden auch falsche Beschriftungen beanstandet. Das Landesuntersuchungsamt ist dabei, mit Hilfe der Kernspinresonanzspektroskopie eine Datenbank zu erstellen. Mit ihr wird man Herkünfte viel exakter bestimmen können, als vorher.