Das neue Telekommunikationsgesetz ist im Dezember 2021 in Kraft getreten. Verbraucher haben bei Telefon- und Internetverträgen jetzt mehr Rechte. Das neue Gesetz verbessert die Kündigungsfristen und regelt die Gebühren, wenn zu wenig Datenleistung beim Nutzer ankommt.
Die wichtigsten Änderungen für Telefon- und Internetnutzer
- Man kann nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündigen.
- Wenn die versprochene Leistung nicht erbracht wird, kann man die Zahlung anpassen. Heißt zum Beispiel: Kommen bei einer 100er Mbit/s Leitung bei Messungen nur 50 an, soll der Kunden auch nur die Hälfte des Monatspreises zahlen.
- Gibt ein Vermieter die Gebühren für den Kabelanschluss weiter, kann der Mieter diese nach zwei Jahren kündigen.
Kritik an dem neuen Gesetz
Verbraucherschützer bemängeln, dass auch ein "Recht auf schnelles Internet" Teil des Programms sei. Die aktuellen Richtwerte hätten mit den Werten, die tatsächlich allgemein benötigt würden, aber wenig zu tun.